EU-Richtlinie 2023/970 · Berichtspflicht ab 2027
Die Lohnlücke wird Pflicht. Der Bericht dazu dauert bei uns einen Nachmittag.
Stellenbewertung, Analyse des Entgeltgefälles, Pflichtbericht und Auskünfte an Beschäftigte. Alles, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten verlangt, ohne Berater und ohne Excel-Nächte.
Keine Zahlungsdaten. Der Schnellcheck läuft komplett in Ihrem Browser.
Bericht zum Entgeltgefälle 2027
Beispiel Muster GmbH · 168 Beschäftigte
Median
0,0 %
Bereinigt
0,0 %
Variable Bestandteile
0,0 %
Stellen bewertet
0 / 43
Namen bleiben bei Ihnen
Pseudonymisierung im Browser
Hosting in Frankfurt
DSGVO-konform, EU-Server
Wortlaut der Richtlinie
Begriffe und Kennzahlen amtlich
Bericht und Auskünfte
Inklusive Betriebsrats-Fassung
Was ab 2027 auf Sie zukommt
Fünf Pflichten, die jede Personalabteilung treffen.
Die Richtlinie (EU) 2023/970 ist seit 2023 in Kraft. Deutschland und Österreich setzen sie Anfang 2027 um, öffentliche Arbeitgeber sind seit Juni 2026 direkt gebunden.
Die Richtlinie in 5 Minuten erklärt- 01
Gehaltsspanne in jeder Stellenanzeige
Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist verboten. Gilt für alle Arbeitgeber.
- 02
Auskunftsrecht aller Beschäftigten
Durchschnittliche Entgelthöhe der eigenen Gruppe, nach Geschlecht. Antwort innerhalb von zwei Monaten.
- 03
Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten
Kennzahlen nach Artikel 9, erstmals 2027 ab 150 Beschäftigten, dann regelmässig.
- 04
Gemeinsame Entgeltbewertung ab 5 Prozent
Unerklärter Unterschied in einer Gruppe: sechs Monate Zeit, dann mit dem Betriebsrat.
- 05
Beweislastumkehr
Im Streitfall muss das Unternehmen belegen, dass es nicht diskriminiert. Ohne Stellenbewertung geht das nicht.
So sieht es aus
Echte Bildschirme, keine Versprechen.

Import mit Pseudonymisierung
Jede Spalte wird erkannt, die Namensspalte entfernt. Sie sehen vor der Übertragung, was bei uns ankommt.

Stellenbewertung mit Begründung
Vier Kriterien, Punkte, Gruppe. Die KI begründet jede Zahl, Sie bestätigen.

Analyse nach Artikel 9
Alle Pflichtkennzahlen, je Gruppe, mit Kennzeichnung ab 5 Prozent.
Ablauf
Vier Schritte bis zum Bericht.
Lohnliste hochladen
Excel oder CSV. Spalten werden automatisch erkannt, Namen entfernt.
Stellen bestätigen
Die KI schlägt Bewertung und Gruppen vor. Sie korrigieren, wo nötig.
Gefälle sehen
Alle Kennzahlen, alle Gruppen, alle Kennzeichnungen. Mit Erklärung, woher der Unterschied kommt.
Bericht abgeben
PDF und Excel im Wortlaut des Gesetzes. Jedes Jahr auf Knopfdruck neu.
Funktionen
Acht Module, eine Pflicht erledigt.
Alles in einem System, das jedes Jahr wieder benutzt wird. Keine Einzeltools, keine Excel-Ketten.
Import ohne Namen
Lohnliste aus DATEV, Personio, Sage, Abacus oder Excel. Namen werden im Browser durch Codes ersetzt, bevor irgendetwas übertragen wird.
KI-Stellenbewertung
Jede Stelle wird nach den Kriterien der Richtlinie bewertet: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen. Sie prüfen und bestätigen.
Gruppen von Arbeitnehmern
Gleiche oder gleichwertige Arbeit wird nachvollziehbar zu Gruppen zusammengefasst, wie Artikel 3 es verlangt.
Analyse des Entgeltgefälles
Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle, Median, Entgeltquartile, variable Bestandteile, 5-Prozent-Kennzeichnung je Gruppe. Im Wortlaut von Artikel 9.
Pflichtbericht
PDF für Behörde und Belegschaft, Excel für die Ablage, eine eigene Fassung für den Betriebsrat ohne Einzelwerte.
Auskunfts-Center
Beschäftigte fragen, Sie antworten fristgerecht mit den richtigen Werten. Zwei-Monats-Frist wird überwacht, alles protokolliert.
Stellenanzeigen-Check
Gehaltsspanne vorhanden, keine Frage nach dem bisherigen Gehalt, geschlechtsneutral. Mit Spannen-Vorschlag aus Ihren Daten.
Massnahmen-Tracker
Liegt eine Gruppe über 5 Prozent, dokumentieren Sie Ursachen und Massnahmen. Genau das, was bei einer Prüfung verlangt wird.
Datenschutz
Lohndaten sind das Sensibelste, was Sie haben. Deshalb sehen wir sie nie mit Namen.
- Pseudonymisierung im Browser: Namen werden durch Codes wie MA-0417 ersetzt, bevor Daten übertragen werden. Die Zuordnung bleibt auf Ihrem Rechner.
- Datenbank und Server in Frankfurt, verschlüsselt bei Übertragung und Speicherung, jede Firma strikt getrennt, tägliche Sicherung.
- Die KI bewertet nur Stellentitel und Aufgaben. Sie sieht keine Entgelte, keine Personen, und trainiert nicht mit Ihren Daten.
- Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenschutzerklärung und technische Massnahmen liegen fertig bereit.
So sieht eine Zeile bei uns aus
code: MA-0417
gender: f
job_title: Sachbearbeiterin Einkauf
fte: 0.8
base_pay_annual: 58400
variable_pay_annual: 2100
entry_date: 2019-03-01
Kein Name, keine Personalnummer, keine E-Mail, keine Adresse.
Preise
Nach Unternehmensgrösse, ohne Überraschungen.
Ein Berater verlangt für Stellenbewertung und Analyse 5'000 bis 15'000 Euro, einmalig. Entgeltklar kostet einen Bruchteil und bleibt jedes Jahr einsatzbereit.
Starter
100 bis 149 Beschäftigte
149 € / Monat
zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger
- Alle 8 Module
- Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
- KI-Stellenbewertung inklusive
- Bericht als PDF und Excel
- Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
- Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
Professional
Berichtspflicht 2027150 bis 249 Beschäftigte
249 € / Monat
zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger
- Alle 8 Module
- Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
- KI-Stellenbewertung inklusive
- Bericht als PDF und Excel
- Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
- Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
Business
250 bis 500 Beschäftigte
449 € / Monat
zzgl. MwSt., 12 Monate Laufzeit, jährlich zwei Monate günstiger
- Alle 8 Module
- Unbegrenzte Nutzer, Betriebsrats-Zugang
- KI-Stellenbewertung inklusive
- Bericht als PDF und Excel
- Auskunfts-Center mit Fristenkontrolle
- Hosting in Frankfurt, AVV inklusive
Mehr als 500 Beschäftigte, mehrere Gesellschaften oder Beratung für mehrere Mandanten? Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Was Personalabteilungen uns fragen.
- Wen betrifft die Richtlinie?
- Alle Arbeitgeber in der EU. Ab 100 Beschäftigten kommt die Berichtspflicht über das Entgeltgefälle hinzu, erstmals 2027 für Unternehmen ab 150 Beschäftigten. Die Pflicht zur Gehaltsspanne in Stellenanzeigen, das Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt und das Auskunftsrecht der Beschäftigten gelten unabhängig von der Grösse.
- Deutschland hat die Frist verpasst. Muss ich trotzdem handeln?
- Ja. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist für Anfang 2027 angekündigt, die Berichtstermine der Richtlinie stehen fest, und Gerichte legen das geltende Entgelttransparenzgesetz bereits richtlinienkonform aus. Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 7. Juni 2026 direkt gebunden. Wer die Stellenbewertung erst 2027 beginnt, hat keine Zeit mehr für Korrekturen.
- Wie wird das Entgeltgefälle berechnet?
- Nach Artikel 3 der Richtlinie: Differenz der durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Prozent der durchschnittlichen Entgelthöhe der Männer, auf Basis des Bruttojahresentgelts, umgerechnet auf Vollzeit. Dazu der Median, die Aufteilung nach Grundlohn und variablen Bestandteilen, die Entgeltquartile und die Werte je Gruppe von Arbeitnehmern.
- Was passiert bei einem Unterschied über 5 Prozent?
- Kann der Unterschied in einer Gruppe gleichwertiger Arbeit nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt werden, muss er innerhalb von sechs Monaten behoben werden. Sonst folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Entgeltklar zeigt die Kennzeichnung pro Gruppe und dokumentiert Ursachen und Massnahmen.
- Sehen Sie die Namen unserer Beschäftigten?
- Nein, zu keinem Zeitpunkt. Die Pseudonymisierung läuft im Browser Ihrer HR-Abteilung. An unsere Server gelangen nur Codes, Geschlecht, Stellenbezeichnung und Entgeltwerte. Die Zuordnungsdatei bleibt bei Ihnen.
- Ersetzt das einen Berater?
- Für die meisten Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten ja. Die Stellenbewertung, die Berater für vier- bis fünfstellige Beträge anbieten, macht die Software in einem Nachmittag. Für Sonderfälle wie Tarifbindung mit Sonderregeln oder laufende Klagen empfehlen wir zusätzlich juristische Beratung.
- Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
- Zwölf Monate, monatlich zahlbar oder jährlich mit zwei Monaten Rabatt. Die Berichtspflicht wiederholt sich jährlich, die Auskunftspflicht gilt dauernd. Sie starten mit 14 Tagen kostenlosem Test ohne Zahlungsdaten.
Wissen Sie, wie gross Ihre Lohnlücke ist?
Der Schnellcheck läuft komplett in Ihrem Browser. Keine Anmeldung, kein Upload, zwei Minuten.